Liebe Tänzer*innen, liebe Eltern,

Eilmeldung vom 23.11.2021: Ab Mittwoch, den 24.11.2021 gilt nach der neuen Verordnung in NRW die 2G-Regelung für alle Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren auch in unserem Tanzatelier.

Dies bedeutet, dass der Zutritt zum gesamten Tanzatelier nur noch mit einem Impf- oder Genesenen- Nachweis möglich ist. Wir bitten daher alle ab 16 Jahren, beim Betreten der Tanzschule einen entsprechenden Nachweis zu zeigen. Das gilt auch für die Eltern, die ggf. kurz beim Umziehen helfen. Kinder bis einschließlich 15 Jahren sind davon ausgenommen.

Sollte eine Tänzerin/ ein Tänzer ab 16 nicht geimpft oder genesen sein, bitten wir um eine Info. Wir haben in diesem Fall die Möglichkeit, den Unterricht in Hybridform anzubieten.

Da wir weiterhin regelmäßig stoßlüften denkt/ denken Sie bitte an wärmere Tanzkleidung (z.B. Strickjacke oder Hoodie, Jogginghose über die gewohnte Tanzkleidung ziehen)!

Beste Grüße aus dem Tanzatelier